Leutheusser-Schnarrenberger betont, Konzept zur Sicherungsverwahrung schaffe Rechtssicherheit. Parteien üben Kritik.

Berlin. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist zuversichtlich, dass ihr Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ohne größere zeitliche Verzögerung den Bundesrat passiert.

„Gestern im Rechtsausschuss hat die SPD sich enthalten, ich halte das für ein gutes Zeichen“, sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag dem ARD-„Morgenmagazin“. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.

Die Ministerin betonte, ihr Konzept schaffe Rechtssicherheit auch im Hinblick auf mögliche Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte eine Neuregelung bis zum 31. Mai des kommenden Jahres gefordert.

Parteiübergreifend hatte es Kritik am Gesetzentwurf gegeben, weil er keine nachträgliche Sicherungsverwahrung vorsieht – also die Möglichkeit ausschließt, Straftäter nach Haftende weiter zu verwahren, wenn sie erst nach dem Urteil psychische Auffälligkeiten zeigen.

In der Neuregelung sieht Leutheusser-Schnarrenberger für diese „Schutzlücke“ ausreichend Vorsorge getroffen. So solle die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgedehnt werden, bei der bereits im Strafprozess eine Prüfung auf mögliche Gefährlichkeiten durchgeführt werde, sagte die Ministerin. Während der Haft könnten Auffälligkeiten dann zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung führen.

Es sei jedoch nicht möglich, derzeitige Häftlinge bei psychischen Auffälligkeiten nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen. „Wir haben wirklich für gefährliche Sozialtäter Übergangsregelungen und Möglichkeiten“, sagte die Ministerin. Wenn wirklich jemand entlassen werden müsse, greife die verschärfte Überwachung etwa durch elektronische Fußfesseln.