Über die Einzelheiten sei sich die Koalition allerdings noch nicht einig, sagte Bundesarbeitsministerin von der Leyen am Dienstag in Berlin.

Berlin. Die Union ist noch nicht einig über Einzelheiten der geplanten Rentenaufstockung für Geringverdiener. Details seien „noch nicht abschließend festgelegt“ worden, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Dienstag in Berlin. Klar sei aber, dass es eine aufgestockte Rente für Kleinverdiener geben solle, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ (Dienstagausgabe) hat diesem Konzept inzwischen auch die Junge Gruppe in der Unionsfraktion zugestimmt.

Von der Leyen bestätigte, dass man sich unionsintern auf die Rente nach Mindestentgeltpunkten verständigt habe. Offen sei noch, wie viele Beitragsjahre nötig seien, bei der früheren Mindestrente waren es 35 Beitragsjahre. Die Rente nach Mindesteinkommen solle aber so modifiziert werden, dass sie mit der von ihr selbst vorgeschlagenen Zuschussrente praktisch „identisch“ sei, erläuterte von der Leyen.

Noch nicht beschlossen ist der Ministerin zufolge, wie stark die Entgeltpunkte aufgewertet werden und bei welchem Betrag die aufgestockte Rente gedeckelt werden soll. Sie selbst hatte in ihrem Konzept für eine Zuschussrente 850 Euro monatlich vorgesehen. Von der Leyen betonte, die Finanzierung aus Steuern müsse in dem Rahmen bleiben, der mit dem Finanzminister abgesprochen sei.

Der Koalitionspartner FDP ist gegen die Zuschussrente oder eine Rente nach Mindesteinkommen. Die Liberalen plädieren dafür, die Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge bis zu einem monatlichen Betrag von 100 zu schützen. Da kommt ihnen die Union nun entgegen. Von der Leyen sagte, private Altersvorsorge müsse sich immer lohnen. Sie nannte aber keine Zahlen. Es sei auch noch offen, ob der Schutz privater Vorsorge im Rentenrecht oder in der Grundsicherung geregelt werde, sagte sie.

Die Junge Gruppe in der Union hatte sich der FDP-Forderung nach einem Freibetrag von 100 Euro angeschlossen. Heute werden Bezüge etwa aus einer Riester-Rente komplett angerechnet, wenn ein Rentner im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist.

Die Rente nach Mindesteinkommen war vom Arbeitnehmerflügel der Union in die Debatte eingebracht worden. Es gab sie bis Ende 1991. Wenn Kleinverdiener mit ihrer Rente nicht über die Sozialhilfe kamen, wurden ihre Beitragsjahre aufgewertet, so dass die Rente stieg. Damals gab es aber keine Einkommensanrechnung. Das konnte bedeuten, dass ein Kleinstrentner trotz anderer Einkünfte oder eines begüterten Ehepartners die aufgestockte Mindestrente beanspruchen konnte. Wegen der hohen Ausgaben war diese Rentenform 1992 abgeschafft worden.