Berlin. Nach heftigen gesellschaftlichen Debatten hat das Kabinett eine Regelung zur Beschneidung von Jungen auf den Weg gebracht. Eine Beschneidung ist demnach zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen auch Nichtmediziner die Beschneidungen vornehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind. Der Gesetzentwurf kann jetzt in den Bundestag eingebracht werden. Der Beschluss stieß bei Juden und Muslimen überwiegend auf Zustimmung. Kritik kam von Kinderrechtsorganisationen.