Entwurf soll bereits kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden

Berlin. Die Bundesregierung hat sich einem Zeitungsbericht zufolge auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geeinigt. Die Regelung im Kindschaftsrecht soll es Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, die Penis-Vorhaut ihres Sohnes aus religiösen oder hygienischen Gründen beschneiden zu lassen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" meldet. Der abgestimmte Gesetzentwurf solle bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach in den Bundestag eingebracht werden.

Seit einem Urteil des Kölner Landgerichts, das Ende Juni die bei Juden und Muslimen praktizierte religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht bei den Religionsgemeinschaften Rechtsunsicherheit. Der Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Vorschlag für ein Gesetz zur Erlaubnis der Praxis vorzulegen.

Eltern sollen nach einem Paragrafen 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches nun das Recht erhalten, einer Beschneidung ihres Jungen zuzustimmen, "wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Dazu bedürfe es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung. Von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen dürften "in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes" Beschneidungen vornehmen. Voraussetzung für die Einwilligung der Eltern soll eine "umfassende Aufklärung" über medizinische Risiken und mögliche Folgen sein. Zudem müsse, "eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung" gewährleistet sein.

Festgehalten im Gesetzentwurf ist laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" zudem die Berücksichtigung des Kindeswillens. Er sei, sofern er feststellbar ist, "einzubeziehen". Eltern seien gehalten, sich mit dem Kindeswillen auseinanderzusetzen. Klargestellt sei der Wille des Gesetzgebers, einer Beschneidung weiblicher Genitalien keinesfalls zuzustimmen.