Leipzig. Für den Einstieg in eine höhere Beamtenlaufbahn darf kein Mindestalter vorgeschrieben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). "Vom Lebensalter sind grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Eignung für das angestrebte Amt möglich", teilte es mit. Geklagt hatten zwei Steuerbeamtinnen, die noch nicht 40 Jahre alt waren.