Die Bundesregierung will den superschnellen Computerbörsenhandel eindämmen. Das Bundeskabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Demnach sollen Händler den sogenannten Hochfrequenzhandel nur noch betreiben dürfen, nachdem sie eine Zulassung erhalten haben. Die automatisch von Computern ausgeführten Transaktionen sollen gekennzeichnet werden. Außerdem werden die Börsen verpflichtet, sicherzustellen, dass der Handel bei Fehlentwicklungen schnell ausgesetzt wird. Im Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium heißt es, man wolle "den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels" entgegenwirken, ohne aber diese Form der Börsenaktivität "pauschal zu verbieten".