Auch CDU-Länder unterstützen den Hamburger Antrag. Das neue Meldegesetz wandert in den Vermittlungsausschuss

Berlin. Für Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) ist es ein großer Erfolg: Der Bundesrat hat sich am Freitag für ihren Gesetzentwurf für eine gesetzliche Frauenquote ausgesprochen. Eine Mehrheit in der Länderkammer kam zustande, da auch Sachsen-Anhalt und das Saarland für die Initiative stimmten. Beide Länder werden von Großen Koalitionen unter CDU-Führung regiert.

Der Entwurf fordert eine feste Quote für Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen. Sie soll in zwei Stufen eingeführt werden: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann 40 Prozent. Steuerabschläge drohen, wenn Unternehmen die Quote nicht erfüllen.

Nach einer aktuellen Übersicht ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten und Vorständen der bedeutenden börsennotierten Unternehmen seit Januar 2011 lediglich von 6,5 auf 9,5 Prozent gestiegen. In den Aufsichtsräten liegt er laut der Übersicht, die von der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte" verbreitet wurde, aktuell bei 15 Prozent gegenüber zehn Prozent im Januar 2011. In den Vorständen stieg der Frauenanteil im gleichen Zeitraum von drei auf vier Prozent. In den Aufsichtsräten der DAX-30-Konzerne hat sich der Anteil von Frauen immerhin auf 19,4 Prozent erhöht (siehe Grafik). Nach dem Ja aus der Länderkammer muss sich nun der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Für die schwarz-gelbe Koalition bedeutet das ein neues Streitthema: Während CSU und FDP eine gesetzliche Quote strikt ablehnen, sind Teile der CDU wie auch im Bundesrat dafür.

Rita Pawelski (CDU), Sprecherin der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, sagte, die Zeit sei reif "für eine verbindliche und verpflichtende gesetzliche Regelung für die Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft". Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) unterstützt eine feste Quote. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wirbt hingegen für eine Flexi-Quote, bei der Unternehmen selbst bestimmen können, welchen Anteil von Frauen in Spitzenpositionen sie erreichen wollen.

Weiter beschloss der Bundesrat die Rückkehr von Alt-Kennzeichen. Städte und Gemeinden können künftig die Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichnen beantragen. "Damit können die Menschen ihrer Verbundenheit zu ihrer Region auch auf Autokennzeichen Ausdruck geben", sagte der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Jan Mücke (FDP).

Zudem lehnten die Länder den geplanten Datenhandel der Einwohnermeldeämter ab. Alle 16 Landesregierungen sprachen sich gegen das neue Meldegesetz aus und riefen den Vermittlungsausschuss an, um einen Kompromiss zu finden. "Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD). Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte, personenbezogene Daten dürften die Meldeämter nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen herausgeben. Die Meldegesetz-Novelle erlaubt den Ämtern den Verkauf der Daten der Bürger auch ohne Zustimmung. Der Bundestag hatte dem Gesetz Ende Juni in 57 Sekunden zugestimmt.