Karlsruhe. Die Deutsche Post muss Massendrucksachen der rechtsextremen NPD an Haushalte verteilen. Das Zustellunternehmen habe einen Beförderungszwang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit kann die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag ihre Publikation "Klartext" an rund 200 000 Haushalte in Leipzig unadressiert verteilen lassen. (AZ: I ZR 116/11). Die Post hatte sich geweigert, einen Rahmenvertrag mit der rechtsextremen Partei zu vereinbaren.