Stuttgart. Wer mit dem Hund seines Nachbarn Gassi geht, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Ein Mann hatte den Rottweiler seines Nachbarn betreut, als dieser im Krankenhaus war. Während eines Spaziergangs wurde er von dem Hund angegriffen und schwer verletzt. In einer Klinik musste er sich einer Hauttransplantation am Unterarm unterziehen. Vor dem Sozialgericht Heilbronn klagte er zunächst erfolgreich auf eine Anerkennung der Beißattacke als Arbeitsunfall. Doch die Berufsgenossenschaft ging in Revision: Der Verletzte habe sich nicht wie ein Beschäftigter um den Hund seines Nachbarn gekümmert, sondern als Freund gehandelt. Diese Einschätzung teilte jetzt das Landessozialgericht (Az.: L 8 U 4142/10).