Bundesverfassungsgericht kippt gesetzliche Regelungen

Karlsruhe. Auch Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf Erziehungs- und Elterngeld. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Demnach dürfen ausländische Staatsangehörige, die sich mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, nicht vom Elterngeld ausgeschlossen werden, weil sie bestimmte Merkmale der Arbeitsmarktintegration nicht erfüllen. Dies verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitssatz und gegen das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung. Entsprechende gesetzliche Regelungen seien daher nichtig.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sieht darin eine ungerechtfertigte Benachteiligung der betroffenen ausländischen Eltern. Bereits das Bundessozialgericht hatte zuvor Regelungen gekippt, nach denen ausländische Staatsangehörige nur dann zum Bezug von Erziehungs- oder Elterngeld berechtigt sind, wenn sie erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld I beziehen.