Heute wird neues Gesetz verabschiedet. Danach muss Ballastwasser gereinigt werden

Berlin. Die Bundesregierung will heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der das Internationale Über-einkommen zum Schutz vor Ballastwasser ratifiziert. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), sagte dazu dem Abendblatt: "Der Schutz der Meere ist eine wichtige Aufgabe. Deswegen hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Gremien der Uno für das Übereinkommen eingesetzt, das vor dem Einbringen fremder Arten in die empfindliche Meeresumwelt schützen wird."

Mit dem Ballastwasser, das zur Stabilisierung von Schiffen dient, werden regelmäßig Organismen aufgenommen. Nach Angaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) kann es sich dabei um kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime handeln, die wieder freigesetzt werden, wenn Ballastwasser abgelassen wird. Mit dem schneller werdenden Schiffsverkehr wächst laut BSH die Wahrscheinlichkeit, dass die Organismen die Passage im Ballastwasser überleben. Mittlerweile hätten sich auf diese Weise bereits zahlreiche fremde Arten etwa in der Nord- und Ostsee angesiedelt. Hier richte beispielsweise der Schiffsbohrwurm vor allem an den Küstenschutzanlagen wie Buhnen Schäden an, "indem er die heimischen Hölzer zerfrisst", heißt es bei der Behörde. Als weiteres Beispiel für die negativen Auswirkungen durch Ballastwasser in unseren Breiten wird die Chinesische Wollhandkrabbe genannt.

Die Kosten für Schäden, die durch eingeschleppte Organismen hervorgerufen werden, könnten jedoch nur in wenigen Fällen in Zahlen ausgedrückt werden und würden häufig auch in keinem Zusammenhang mit dem Ballastwasser gesehen. Durch mitunter über lange Strecken mitgeführtes Ballastwasser, das in anderen Häfen wieder abgepumpt werde, könnten durch die Mitführung fremder Lebewesen schwerwiegende ökologische Schäden entstehen. Die Uno sieht diesen Umstand als eine der gefährlichsten Bedrohungen für die Meeresumwelt an. Auf nationaler Ebene wird nun das Seeaufgabengesetz geändert. Eingeführt wird etwa die Pflicht für Schiffe, Ballastwasser-Behandlungssysteme zu installieren sowie ein Ballastwasser-Tagebuch zu führen. Die Häfen müssen zudem ausreichende Auffanganlagen bereitstellen.

Die Neuregelung tritt international erst in Kraft, wenn 30 Staaten, die 35 Prozent der Welthandelsflotte ausmachen, die Ratifizierung vorgenommen haben. Derzeit haben zwar 33 Staaten ratifiziert, die Quote bei der Handelsflotte liegt aber erst bei 26,5 Prozent. Durch den deutschen Beitritt erhöht er sich um 1,6 Prozent, da nur Schiffe unter deutscher Flagge zählen. Entscheidend wäre laut Verkehrsministerium hierbei, die großen Flaggenstaaten wie Panama, das 20 Prozent der Handelsflotte abdeckt, zu gewinnen.