Berlin. Zwei Bundestagsabgeordnete der Grünen wollen Menschen mit schweren geistigen und körperlichen Gebrechen im Wahlrecht besserstellen. Der Ausschluss ganzer Gruppen von Behinderten vom Wahlrecht sei völkerrechtswidrig und gehöre abgeschafft, schrieben die Abgeordneten Ingrid Hönlinger und Markus Kurth. Die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs verbiete einen pauschalen Ausschluss bestimmter Personengruppen.