Stuttgart. Der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, Mitglied des Deutschen Ethikrats, hat das umstrittene Kölner Beschneidungsurteil verteidigt. "Nach den allgemeinen Kriterien unserer Rechtsordnung ist die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers nicht akzeptabel", sagt der Strafrechtler der "Stuttgarter Zeitung". Der Deutsche Ethikrat befasst sich heute mit der Frage der Beschneidung.