Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält in der Frage eines möglichen NPD-Verbotsverfahrens die Erfolgsaussichten für das zentrale Entscheidungskriterium. Ein Verbotsverfahren müsse "sehr gut begründet sein", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert gestern in Berlin. Er fügte hinzu: "Es darf nicht ein zweites Mal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern." Das wäre für den Staat und die Demokratie "eine Schlappe. Das muss verhindert werden." Ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren.

Seit dem Auffliegen der Neonazi-Terrorzelle NSU im November vergangenen Jahres wird über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren diskutiert. Am Wochenende sprach sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) dafür aus, im Zweifel auch ohne den Bund einen Verbotsantrag zu stellen.

Seibert bekräftigte, die Bundeskanzlerin halte die NPD für eine ver-fassungsfeindliche, fremdenfeindliche und antisemitische Partei, die "politisch zu bekämpfen ist".