Das Bundesverfassungsgericht muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das...

Köln. Das Bundesverfassungsgericht muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das Verfahren für nicht mehr grundgesetzkonform, weil immer weniger Männer eines Jahrgangs einberufen werden und damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. Von einer allgemeinen Durchsetzung der Wehrpflicht könne nicht mehr die Rede sein. Das Gericht setzte damit die Einberufung von zwei jungen Männern aus. Die Bundesregierung hält die Einberufungen dagegen für rechtmäßig.