Düsseldorf. Es ist ein Fall mit vielen Akten, Gutachten, Klauseln. Und einem Schicksal. Das des Sinto Anton B. und seiner Witwe Eva. 1943 verhaften die Nazis Anton B. und deportieren ihn ins KZ nach Auschwitz. Die Deutschen tätowieren ihm eine Nummer auf den Unterarm: 2177, dazu ein Z wie "Zigeuner". B. arbeitet in einem Außenkommando in einem Stollenbergbau, bis ihn die Deutschen später zur Produktion von V2-Raketen zwingen. B. überlebt, doch verliert er Geschwister und den Vater in den Lagern der Nazis.

Zwölf Jahre nach Ende des Krieges erkennt der deutsche Staat die gesundheitlichen Schäden in einem Gutachten als Folgen von Gewalt, Haft und Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit an. Als Anton B., geboren in Herne, vor drei Jahren stirbt, beantragt Eva B. Rente. Eine Zahlung an Hinterbliebene ist laut Bundesentschädigungsgesetz daran geknüpft, dass der Tod auf eine durch die Verfolgung erfolgte Schädigung zurückgeht. Doch nun kommt ein Gutacher zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war. B. war an einer Lungenembolie gestorben, nachdem er einen Herzschrittmacher bekommen hatte. Düsseldorf lehnt den Antrag der Witwe daraufhin ab. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit, die deutschen Behörden geben dem Fall das Aktenzeichen 27 O 10/09.

Erst jetzt haben sich Nordrhein-Westfalen und Eva B. geeinigt. Rückwirkend von 2009 an erhält sie monatlich 600 Euro Beihilfe. Die Geschichte von Anton B. und seiner Frau ist nur eines vieler Schicksale von KZ-Überlebenden. Noch immer ist nicht gänzlich geklärt, welche Opfer Anspruch auf Entschädigung haben. Immer wieder klagen Verfolgte des Nazi-Terrors in langen Prozessen vor deutschen Gerichten. "Es muss damit Schluss sein, dass mit den noch lebenden NS-Opfern und ihren Hinterbliebenen um jeden Cent gefeilscht wird", sagte Volker Beck, Menschenrechtsexperte der Grünen, dem Abendblatt. Er wolle die Probleme im Bundestag zur Sprache bringen. Im September planen die Entschädigungsstellen ein bundesweites Treffen in Kiel, um eine Reform voranzubringen.