Frankfurt. Das Occupy-Protestlager vor der Europäischen Zentralbank (EZB) wird geräumt. Das Camp und die damit einhergehende dauerhafte Besetzung der Grünanlage seien durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestern (Az.: 5 L 2558/12. F). Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Die Stadt hatte den Camp-Bewohnern eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli gesetzt. Dagegen hatten die Aktivisten Rechtsbeschwerde eingelegt. Unterdessen begann die Polizei mit der Räumung des Zeltlagers, in dem derzeit nach Angaben des Frankfurter Ordnungsamtsleiters Jörg Bannach rund 40 Aktivisten versammelt sind. Als Grund für die Räumungsverfügung hatte die Stadt die "untragbaren hygienischen Zustände" in dem seit zehn Monaten bestehenden Zeltlager angeführt. Zudem werde der Versammlungsort großteils von Personen bewohnt, die nicht zur kapitalismuskritischen Occupy-Bewegung gehörten, etwa von Obdachlosen und Roma, so das Ordnungsamt.