Berlin. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Kritik am Sterbehilfe-Gesetzentwurf zurückgewiesen. Ihr Sprecher Anders Mertzlufft sagte: "Für die Ärzte ändert sich nichts." Vorwürfe, der Entwurf schaffe eine Rechtsgrundlage für Ärzte als Sterbehelfer, entbehrten jeder Grundlage. Ziel des Gesetzentwurfs sei, gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten. Gegenüber der heutigen Rechtsprechung bedeute dies eine Verschärfung. Hintertüren oder Schlupflöcher für die Hilfe zum Suizid würden nicht eröffnet. Der Gesetzentwurf befinde sich noch in der Abstimmung. Wann er ins Kabinett gehen soll, sei offen.

Im Einzelnen erklärte der Sprecher, der Entwurf enthalte Regelungen, wonach Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen sich nicht strafbar machen, wenn sie einem Menschen beim Suizid helfen. Dies könne auch ein Arzt oder eine Pflegekraft sein, der oder die den Sterbewilligen schon lange und gut kenne. Dabei handele es sich um Ausnahmen. Es gehe nicht um das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Demgegenüber hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, kritisiert, gewerbsmäßige Sterbehilfe werde zwar verboten. Zugleich werde aber erstmals die straffreie Beteiligung von Ärzten und Pflegern an Selbsttötungen ermöglicht. Das sei ein "Stück aus dem Tollhaus". Das Berufsrecht verbiete es Ärzten, Hilfe zum Suizid zu leisten. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), erklärte, dem Missbrauch der Neuregelung werde dadurch Tür und Tor geöffnet.