Bielefeld. Für die von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden strengere Vorgaben erwogen. Der Bundesrat habe in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes der Bundesregierung festgestellt, dass sich das Arzt-Patienten-Verhältnis in ein Anbieter-Kunden-Verhältnis wandele, berichtete die "Neue Westfälische". Ärzte sollen den Vorschlägen der Bundesländer zufolge ihre Patienten nur noch selbst ansprechen und aufklären dürfen, nicht mehr die Praxismitarbeiter. Auch den Abschluss einer Vereinbarung über zusätzliche Leistungen dürften sie nicht mehr an das Personal der Praxis delegieren.

Bei manchen dieser Leistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, wird das NRW-Gesundheitsministerium zitiert, das die Länderinitiative mitträgt. Daher seien strengere Regeln geboten. In die Kritik waren die zahlungspflichtigen Angebote auch dadurch geraten, dass die Ärzte-Seminare für den Verkauf dieser Leistungen aus Steuermitteln gefördert werden, obwohl der medizinische Nutzen teilweise umstritten ist.

Unterdessen hat sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dafür ausgesprochen, den Einheitsbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen und auf den Gesundheitsfonds zu verzichten. Der DIHK will nicht länger akzeptieren, dass die Beitragszahler trotz der Überschüsse von 20 Milliarden Euro nicht profitieren. In einem Papier, das dem "Handelsblatt" und dpa vorliegt, werden Konsequenzen gefordert. Seit 2009 gilt für alle Kassen ein Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Davon zahlen Arbeitnehmer 8,2 Prozent von ihrem Monatsbrutto. "Die gesetzlichen Kassen sollen ihre Beitragssätze wieder individuell festlegen können, damit Kostenunterschiede zwischen ihnen wieder leichter sichtbar werden", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.