Osnabrück. Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig nicht nur für Angehörige, sondern auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde straffrei sein. Dies ergibt sich laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Das gehe allerdings der Union zu weit. Deren Argument: Die emotionale Lage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der einer professionellen Hilfskraft.