Berlin. Verbraucher sind ab dem 1. August bei Vertragsabschlüssen im Internet besser vor Kostenfallen geschützt. Dann gilt die sogenannte Button-Lösung: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande. Die neue gesetzliche Regelung ist aus Sicht von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) "ein Meilenstein gegen Abzocke im Netz".