Straßburg. Das deutsche Verbot zum Erwerb tödlicher Medikamente kann bestehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine dagegen gerichtete Beschwerde als "unzulässig" zurück. Der Kläger bekam jedoch eine Entschädigung zugesprochen, weil die Behörden den Fall nicht ausreichend geprüft hatten. Der Mann aus Braunschweig wollte dagegen klagen, dass deutsche Behörden es seiner gelähmten Frau verweigert hatten, eine tödliche Medikamentendosis für einen Selbstmord zu kaufen.