Berlin. Von 2013 an soll es in Deutschland Spezialzentren geben, in denen unter strengen Voraussetzungen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) durchgeführt wird. Die "tageszeitung" berichtet, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) habe Vorgaben für die PID-Zentren an die obersten Landesgesundheitsbehörden verschickt. Bei der PID untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte.

Die 30-seitige Verordnung regelt die Anforderungen für die Zulassung der PID-Zentren. Demnach muss es dort für Paare, die eine Präimplantationsdiagnostik wünschen, eine Beratung über medizinische, psychische und soziale Folgen geben. Zudem solle eine "PID-spezifische Ethikkommission" den Antrag des Paares bewerten. Diese Kommission müsse beim jeweiligen Zentrum angesiedelt sein, solle unabhängig arbeiten und aus acht Personen bestehen: vier Medizinern, einem Ethiker, einem Juristen sowie zwei Patientenvertretern. Die PID-Zentren müssten neben den technischen Voraussetzungen für die Gendiagnostik "insbesondere über Erfahrungen mit In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion, mit Embryonentransfer und mit Techniken zur Gewinnung von Zellen und deren Aufbereitung" verfügen.

Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollen nun Stellung nehmen. Stimmt der Bundesrat zu, tritt die Verordnung Anfang 2013 in Kraft.

Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen gestattet. Zulässig ist die PID, wenn die Nachkommen eines Paares "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet.