Bund und Länder können sich nicht auf mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung einigen. Ministerin Aigner erklärt Pläne für gescheitert.

Berlin. Das von Bund und Ländern geplante einheitliche Kontrollbarometer für die Gastronomie ist gescheitert. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) geht nach Informationen des Hamburger Abendblatts nicht mehr davon aus, dass sich ein bundesweites Kontrollbarometer für Gaststätten umsetzen lässt. Ursache hierfür sind die weiterhin unterschiedlichen Positionen in den Bundesländern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind.

Ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums bestätigte gegenüber dem Abendblatt das Scheitern. Die Länder hätten unterschiedliche Signale gesendet und keine einheitliche Position finden können. Der Ministeriumssprecher wies den Ländern die Verantwortung zu: "Ohne Verständigung der Länder auf bundeseinheitliche Regelungen, ohne ein gemeinsames, tragfähiges Konzept, das Aktualität und Verlässlichkeit sicherstellt und für die Überwachungsbehörden der Länder auch umsetzbar ist, kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen."

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Ursprünglich hatten die Verbraucherminister der Länder mit großer Mehrheit erklärt, die Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung zu verbessern. Die Minister hatten ein Kontrollbarometer angestrebt, das die Verbraucher an der Eingangstür darüber aufklären sollte, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat. Jedoch hatten die Wirtschaftsminister der Länder massive Bedenken angemeldet und diese zwischenzeitlich mehrfach bekräftigt. Eine Arbeitsgruppe der Verbraucher- und Wirtschaftsminister sprach sich inzwischen für eine freiwillige Lösung aus, womit sich die Bundesländer bei der Lebensmittelüberwachung in der Gastronomie nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten. Eine ebenfalls angedachte sogenannte Hygiene-Ampel, bei der das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen mit den Farben Rot, Gelb und Grün gezeigt werden sollte, war zuvor in den Gesprächen zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsministern gescheitert. Weil es auch bisher keine bundesweite Lösung gab und die Länder eigene Wege gingen, wird dies auch in Zukunft der Fall sein.

So ist eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe, wie von einigen Ländern gewünscht, bereits jetzt jederzeit möglich. Aus dem Verbraucherministerium hieß es: "Hierzu bedarf es keiner neuen Rechtsgrundlage durch den Bund." Zudem gebe es bereits jetzt und auch künftig die Möglichkeit für jedes Bundesland, die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung für Gaststätten und andere Betriebe für jedermann sichtbar im Internet zu veröffentlichen. So habe dies auch Berlin bereits praktiziert. Auch stellte dasMinisterium klar, dass es jenen Bundesländern, die in ihrem Zuständigkeitsbereich eine für die Betriebe verpflichtende Veröffentlichung der Kontrollergebnisse einführen möchten, nicht im Wege stehen werde. Gegebenenfalls werde es für die notwendige Klarstellung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sorgen. Im Aigner-Ministerium betonte man aber auch: "Starker Verbraucherschutz hängt eng zusammen mit einer starken Überwachung und starken Kontrollen." Qualität und Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen seien von elementarer Bedeutung, unabhängig von der Frage, wie und wo man Kontrollergebnisse letztlich veröffentliche. Das Thema dürfte die Verbraucherminister weiter beschäftigen. Im September treffen sie sich unter Vorsitz der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) in Hamburg.