Bundesrat billigt Schaffung zentraler Datei gewaltbereiter Rechtsradikaler

Berlin. Die Bundesländer unterstützen die Einrichtung einer Neonazi-Verbunddatei. Der Bundesrat billigte am Freitag das entsprechende Gesetz. Als Reaktion auf die Verbrechen der Zwickauer Terrorzelle kann jetzt eine zentrale Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten aus Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus geschaffen werden. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu intensivieren und zu beschleunigen. Mithilfe der Verbunddatei sollen gewaltbereite Neonazis besser verfolgt werden können. In das von Ermittlern bundesweit abrufbare Verzeichnis werden nur Rechtsextremisten mit eindeutigem Gewaltbezug aufgenommen. Eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD allein reichen nicht aus.

Im November war der "Nationalsozialistische Untergrund" aufgeflogen. Der NSU agierte mehr als ein Jahrzehnt unbehelligt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete zehn Menschen im ganzen Bundesgebiet. Derzeit untersuchen vier parlamentarische Untersuchungsausschüsse die Pannen vor allem beim Verfassungsschutz.

In einer Entschließung bewertet der Bundesrat das Gesetz ausdrücklich positiv. Bemängelt wird allerdings, dass die Befugnisse der Behörden teilweise nicht weit genug gehen. Zum Beispiel sollten vor der Ausstellung von Waffenscheinen auch die Verfassungsschutzbehörden abgefragt werden.

Bundespräsident Joachim Gauck hat unter dem Eindruck der Ermittlungspannen zum Rechtsterrorismus eine effektivere Arbeit der Sicherheitsbehörden angemahnt. Nach den Vorgängen um den Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem NSU müsse alles getan werden, um das verloren gegangene Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen, sagte Gauck am Freitag auf der Wartburg bei Eisenach. "Wir dürfen einander nicht verschweigen, dass wir miteinander Sorge haben", fügte das Staatsoberhaupt hinzu.

In der vergangenen Woche hatte sich herausgestellt, dass am Tag des Bekanntwerdens der rechtsextremen Morde Akten dazu beim Verfassungsschutz geschreddert wurden. In der Folge bat Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm um Entlassung. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den Morden der NSU traf sich mehrmals, um Gründe und Details der Aktenvernichtung zu klären.