Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter halten ihre eigene Wahl für verfassungsgemäß. Der Zweite Senat entschied unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, die geheime Richterwahl in einem Zwölfergremium des Bundestags verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Dieses schreibe nicht vor, dass der gesamte Bundestag wählen müsse (Az.: BverfG 2 BvC 2/10). Im Februar hatte es derselbe Senat für verfassungswidrig erklärt, dass ein Neunergremium des Parlaments geheime Maßnahmen zur Euro-Rettung beschließen kann.