Berlin. Die Deutsche Kinderhilfe hat das Kölner Beschneidungsurteil begrüßt und die Kritik von Religionsvertretern daran als überzogen bezeichnet. "Die Tatsache, dass ein die körperliche Integrität von Kindern erheblich verletzendes Ritual eine jahrtausendealte Tradition ist, rechtfertigt für sich nicht deren Beibehaltung", erklärte die Kinderschutzorganisation in Berlin. Die Auswirkungen der Beschneidung bei Jungen würden von den Religionsvertretern verharmlost und entgegen medizinischen Erkenntnissen als Präventionsmaßnahme gepriesen.

Auch der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßte das Urteil als eine Stärkung der Rechte von Kindern. Bei der Frage nach Beschneidung dürften sie "nicht ihren Eltern ausgeliefert" werden. Dabei sei es irrelevant, ob "Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen" durchgeführt werden. Am Dienstag hatte das Kölner Landgericht den chirurgischen Eingriff der Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Die Beschneidung sei nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und entspreche nicht dem Kindeswohl. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide.

Vertreter von Judentum und Islam, für die das Beschneiden religiöse Pflicht ist oder zur Tradition gehört, hatten das Urteil als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet und fordern die Herstellung von Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber.