Mannheim. Erfolg für die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21: Für Teile der Baustelle gilt erneut ein Baustopp. Die Arbeiten am Grundwassermanagement dürften vorläufig nicht fortgesetzt werden, teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit. Der Artenschutz sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hintergrund ist, dass in Bäumen, die für Stuttgart 21 gefällt werden sollen, der streng geschützte Juchtenkäfer entdeckt wurde.