Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die 2008 in Kraft getretene Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt. Es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn Journalisten oder Ärzte unter Umständen abgehört werden dürften, heißt es in dem Beschluss. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde mehrerer Ärzte und Anwälte ab (Az.: 2 BvR 236/08 u.a.). In der Strafprozessordnung ist seit 2008 geregelt, dass nur die Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Verteidiger, Geistlichen oder Abgeordneten nie abgehört werden darf.