Frankfurt/Main. Arbeitnehmer können auch fristlos gekündigt werden, wenn sie bereits beurlaubt sind. Eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten könne dies rechtfertigen, erklärte das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil (Az.: 7 Sa 248/11). Geklagt hatte ein Mann, der kurz vor seiner Beurlaubung knapp 100 vertrauliche E-Mails mitgenommen hatte. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, entließ er den Mitarbeiter fristlos.