Erfurt. Der Thüringer Verfassungsschutz wollte das Jenaer Neonazi-Trio nach dessen Untertauchen zum Aufgeben bewegen. Das Landesamt habe versucht, über die Eltern Einfluss auf die drei zu nehmen, sagte eine Sprecherin gestern der Nachrichtenagentur dpa. "Wir wollten, dass sie sich stellen. Das hat aber leider keine Früchte getragen." Die Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei ihre Bombenwerkstatt in Jena ausgehoben hatte. Unklar ist, ob ihnen für den Fall, dass sie sich stellen, Strafmilderung versprochen wurde.

Zugleich berichtete die Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung", dass Ermittler Hinweise auf einen Brief hätten, in dem von einer früheren Informanten-Tätigkeit der inhaftierten Zschäpe für staatliche Behörden die Rede ist. Über dieses Schreiben gebe es einen Aktenvermerk, wie verschiedene Mitglieder des Thüringer Landtages auf Anfrage von "sueddeutsche.de" bestätigten. Demnach ging der Brief vor dem Abtauchen der drei Neonazis 1998 bei dem Vater von Uwe Mundlos ein.

Der "Focus" sowie die "Süddeutsche Zeitung" hatten unter Berufung auf den damaligen Anwalt von Uwe Böhnhardt gemeldet, der Thüringer Verfassungsschutz habe die drei Neonazis mit einem Ausstiegsangebot aus dem Untergrund holen wollen. "Ein solches Angebot kann der Verfassungsschutz gar nicht machen, das fällt in die Befugnisse der Staatsanwaltschaft", sagte die Sprecherin des thüringischen Verfassungsschutzes. Das mögliche Ansinnen des Verfassungsschutzes scheiterte wenig später an der Staatsanwaltschaft Gera. Diese sei damals davon ausgegangen, die Untergetauchten würden ohnehin bald gefasst werden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", wonach das Trio vor seinem Abtauchen ein antisemitisches Monopoly-Spiel entworfen hatte und herstellen ließ. Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf habe dem Lebensunterhalt des untergetauchten Trios zufließen sollen, sagte die Behördensprecherin.

Unterdessen geht auch die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren weiter. Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier warnte vor voreiligem Handeln. "Meine Befürchtung ist, dass sich die Politik für einen neuen NPD-Verbotsantrag entscheidet, ohne vorher die Erfolgsaussichten genau zu prüfen", sagte Papier der "Welt".

In einem Verbotsverfahren müsse bewiesen werden können, dass "die Partei als solche die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft". Dabei scheint ein Verbotsantrag der rechtsextremen Partei näher zu rücken. Bund und Länder sind sich nach längerem Zögern nun grundsätzlich einig, einen zweiten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. In dieser Woche wollen sie bei der Innenministerkonferenz darüber endgültig entscheiden.