Berlin. SPD und Grüne wollen ihre Klage gegen das neue Wahlrecht unmittelbar mit Inkrafttreten der Reform beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der Rechtswissenschaftler Hans Meyer kritisierte, dass das Problem der Überhangmandate mit der Neuregelung nicht gelöst werde. Dabei sei diese Frage "primäre Ursache" für die Verfassungswidrigkeit des alten Wahlrechts gewesen, sagte Meyer, der SPD und Grünen als Experte dient. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz in Karlsruhe seinen Segen bekommt", sagte Meyer. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sprach von einer "Manipulation des Wahlrechts". Stefan Müller von der CSU-Landesgruppe sagte, das neue Wahlrecht habe die verfassungsrechtlichen Vorgaben ausreichend berücksichtigt.