Berlin. Berufstätige können ab 1. Januar ihre Angehörigen leichter zu Hause pflegen. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Familienpflegezeit passieren. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Dabei erhält der Beschäftigte unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte weiter nur das reduzierte Gehalt - bis der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet ist.