Statistisches Bundesamt erwartet Rücklauf von fast 100 Prozent

Berlin. Bei der im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführten Haushaltebefragung sind bundesweit rund 95 Prozent der Fragebögen bereits beantwortet worden. Das teilte der Sprecher des Statistischen Bundesamtes Klaus Pötzsch dem Abendblatt mit. "Wenn auch die Erinnerungs- und Mahnverfahren in den Bundesländern abgeschlossen sind, gehen wir davon aus, dass der Rücklauf nahezu 100 Prozent erreichen wird", sagte Pötzsch weiter.

In der Stichprobenbefragung der Haushalte kamen 7,9 Millionen Fragebogen zum Einsatz. Gefragt wurde darin etwa nach der Religionszugehörigkeit, dem Bildungsgrad und nach der beruflichen Tätigkeit.

Auch das Statistikamt Nord verzeichnet bei der Haushaltebefragung in Hamburg und Schleswig-Holstein einen hohen Rücklauf. In Hamburg hätten 54 000 Personen die beantworteten Fragebögen zurückgesandt, was einer Rücklaufquote von 90 Prozent entspricht, sagte der für den Zensus zuständige Abteilungsleiter Gerhard Winck dem Abendblatt. Ein Erinnerungsschreiben an die noch offenen Fälle sei innerhalb der gesetzten Frist aktuell von 25 Prozent mit einem Fragebogenrücklauf beantwortet worden, so Winck weiter. Das Erinnerungs- und Mahnverfahren sei allerdings noch nicht abgeschlossen. Jetzt noch säumige Haushalte oder Personen würden im nächsten Schritt förmlich per Postzustellung zur Auskunft herangezogen. "Ernsthafte Auskunftsverweigerungen sind bisher nur in wenigen Fällen bekannt", betonte Winck.

Aus Schleswig-Holstein sind laut Statistikamt Nord die Fragenbögen von 206 000 Personen beantwortet worden, was einer Rücklaufquote von 92 Prozent entspricht. Das Erinnerungs- und Mahnverfahren werde hier von den zwölf Erhebungsstellen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und sei derzeit ebenfalls noch nicht abgeschlossen, sagte Winck. Einige größere Erhebungsstellen seien in der Phase, die Haushalte an die Auskunft zu erinnern. Andere, vornehmlich kleinere Erhebungsstellen hätten in einer "geringzähligen Restmenge" bereits eine förmliche Festsetzung von Zwangsgeldern an säumige Auskunftspflichtige durchgeführt. Winck stellte dazu fest: "Auch hier sind ernsthafte Auskunftsverweigerungen bisher nur in wenigen Fällen bekannt." Das Statistische Landesamt für Hamburg und Schleswig-Holstein bewerte den bisherigen Rücklauf als sehr zufriedenstellend und sei erfreut über die sehr kleine Zahl von Verweigerungen, so der Zensus-Abteilungsleiter weiter.