Straßburg. In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die deutsche Sicherungsverwahrung bemängelt. In einem Fall sei ein Strafgefangener für neun Monate in Sicherungsverwahrung festgehalten worden, obwohl die zuständigen Gerichte diese noch nicht angeordnet hätten. Im anderen Fall bemängelte der Gerichtshof die angeordnete Sicherungsverwahrung selbst. Wie in früheren Urteilen befanden die Richter, dass es sich um eine gesetzlich nicht vorgesehene Strafe und einen unzulässigen Freiheitsentzug handele.