Karlsruhe. Eine Klage gegen die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolglos geblieben. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil damit nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten geltend gemacht werden kann, nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht (AZ.: 2 BvR 2333/11). Mit der Klage sollte die für Sonntag angesetzte Abstimmung verhindert werden.