Der Mann hatte Bundespräsident Wulff mit zwei rohen Eiern beworfen. Schon dessen Vorgänger litt unter dem 49-Jährigen. Nun muss er zahlen.

Frankfurt. 600 Euro für zwei Eier. Weil ein 49 Jahre alter Mann zwei rohe Eier auf Bundespräsident Christian Wulff (CDU) warf, wurde er nun in Frankfurt zu einer Geldstrafe von 600 Euro in Form von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht entschied, dass der Ingenieur den Bundespräsidenten verunglimpflicht habe. Im gleichen Zuge wurden die ebenfalls erhobenen Anschuldigungen wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung unter dem Sammelurteil Verunglimpflichung fallen gelassen beziehungsweise in diesem berücksichtigt.

Schon einmal war der Mann mit der Justiz aneinandergeraten. Auch damals war ein Bundespräsident im Spiel. Wulffs Vorgänger Horst Köhler war von dem 49-Jährigen von hinten umklammert worden. Als nun Wulff im April dieses Jahres vor dem Landtag in Wiesbaden seinen Antrittsbesuch in der Landeshauptstadt machte, entschied sich der Ingenieur für die Variante rohe Eier.

Bei dem Übergriff hatte ein Ei den Bundespräsidenten am Ärmel gestreift, das andere beschmutzte die Hose von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Vor Gericht hatte der Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Attacken auf Bundespräsidenten auffiel, die Eierwürfe eingeräumt. Er fühle sich allerdings im Recht, weil er in einem Mietrechtsstreit 1998 von einem Gericht ungerecht behandelt worden sei, fügte er hinzu.

Im Vorfeld hatte die für Straftaten gegen den Bundespräsidenten zuständige hessische Staatsschutzkammer beim Frankfurter Landgericht einen Psychiater beauftragt, den Angeklagten zu untersuchen. Dieser verweigerte sich jedoch der Begutachtung, so dass der Mediziner im Prozess nur vage Angaben zu einem möglichen „Michael-Kohlhaas-Syndrom“ oder einer „Verbitterungsstörung“ machen konnte.

Im Urteil ließ der Vorsitzende Richter erkennen, dass er mit weiteren Taten dieser Art rechne. „Die Fähigkeit, Ihr Unrecht einzusehen, werden Sie jedenfalls so bald nicht erlangen“, sagte Richter Volker Kaiser-Klan, nachdem er sich das gut viertelstündige Schlusswort des Angeklagten angehört hatte. Die Strafjustiz beschäftigt sich seit 2008 mit dem Mann. Nach einer Veranstaltung in der Frankfurter Paulskirche hatte er im Oktober 2007 den damaligen Bundespräsidenten Köhler von hinten umklammert. Auch damals ging es um den Mietprozess, zu dem Köhler Stellung nehmen sollte. Der Mann wurde letztlich zu 40 Arbeitsstunden verpflichtet, weil nicht abschließend feststand, ob das Umklammern Gewalt im Sinne des Nötigungsparagrafen war.