Berlin. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Gesetz für den besseren Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Missbrauch beschlossen. Mit dem Kinderschutzgesetz würden die Voraussetzungen geschaffen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder vor Misshandlung zu bewahren, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU): "Damit verhindern wir, dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen nicht weitergegeben wurden."

Das Kinderschutzgesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Länder befürchten jedoch hohe Kosten. Der Bund will als Modellprojekt im Rahmen des Gesetzes für vier Jahre den Einsatz sogenannter Familienhebammen fördern. Diese Hebammen mit Zusatzqualifikation sollen sich um Familien mit besonderem Hilfebedarf kümmern. Für ihren verstärkten Einsatz stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Daneben enthält das Gesetz unter anderem auch Regelungen für mehr Hausbesuche durch das Jugendamt und die Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht bei Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Zugleich hat das EU-Parlament gestern in Straßburg einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Strafen für Kinderschänder und Kinderpornografie im Internet verschärft werden sollen. Kinderschändern sollen bis zu zehn Jahre Haft drohen. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, anstößige Websites zu löschen. Die Regeln sollen bis zum Jahresende in Kraft treten. Verurteilte Sexstraftäter sollen in allen EU-Ländern ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern bekommen. In Deutschland gelten die meisten derartigen Bestimmungen schon. Websites mit Kinderpornografie werden in Deutschland seit einigen Monaten mit Erfolg und sehr rasch gelöscht.