Jana Schiedek will auch strafrechtliche Verjährungsfristen verlängern

Hamburg/Berlin. Vor der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages hat Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte der Opfer zu verbessern. Der Rechtsausschuss wird heute den Entwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) beraten. Schiedek geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, wie sie dem Abendblatt sagte: "Der Regierungsentwurf der Bundesjustizministerin leidet darunter, dass er den strafrechtlichen Schutz von Opfern sexuellen Missbrauchs nicht verbessert. Da muss dringend nachgebessert werden", sagte die Senatorin.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch zehn Jahre, für schwere Fälle 20 Jahre. Der Entwurf der Bundesregierung beabsichtigt, diese Frist beizubehalten und lediglich die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu verlängern.

Für die Justizsenatorin reichen die Vorhaben nicht aus: "Sexueller Kindesmissbrauch findet häufig im familiären Umfeld statt. Viele Opfer wohnen auch nach Erreichen der Volljährigkeit in ihrem Elternhaus im Einflussbereich des Täters. Zudem sind die Opfer oft erst nach Jahren und umfangreicher therapeutischer Begleitung dazu in der Lage, ihr Schweigen zu brechen und sich als Zeuge dem Strafverfahren zu stellen." Schiedek machte deutlich: "Deswegen ist es wichtig, auch die strafrechtliche Verjährungsfrist zu verlängern."

Auch die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, hat zum Abschluss ihrer Arbeit eine gemischte Bilanz gezogen und die Politik zum Handeln aufgerufen.