Zwischen 22 und 6 Uhr müssen die alternativen Stromerzeuger jetzt ruhen. Hausbesitzer muss Lärm der Windräder nicht hinnehmen.

Münster. Der Lärm der Windräder brachte ihn um den Schlaf und störte bei Grillabenden auf der Terrasse: Vor Gericht hat ein Hausbesitzer aus Warendorf sich jetzt erfolgreich gegen den Nachtbetrieb einer Windanlage nahe seinem Grundstück gewehrt (Az.: 10 K 1405/10). Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster hatte sich gegen zwei von sieben neuen Anlagen in seiner Nachbarschaft gerichtet. Sie waren 2007 von der Bezirksregierung genehmigt worden – zu Unrecht, wie der Kläger argumentierte.

Denn bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei der Lärm von zwei älteren Windkraftanlagen nicht korrekt berücksichtigt worden, die sich schon in der Nähe des Hauses befanden. Durch den zusätzlichen Krach der beiden neuen Anlagen würden die zulässigen Grenzwerte überschritten.

Zur Verhandlung am Freitag kam auch der Betreiber der Windparks aus Warendorf: Er sieht die Verantwortung für den Lärm bei dem Betreiber der alten Anlagen.

Nach hitziger Debatte im Saal hob das Gericht die Genehmigung der Bezirksregierung am Freitag schließlich teilweise auf. Eine der beiden strittigen Anlagen darf nun zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr laufen. „So ist die Zusatzbelastung deutlich geringer“, erklärte der Richter. Berufung sei nicht zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher. (dpa)