Bischöfe sehen aber keinen Zusammenhang mit Debatte um Staatsleistung für Kirchen

Bonn. Papst Benedikt XVI. hat mit seiner Freiburger Rede ein Thema angesprochen, über das in Deutschland seit fast zwei Jahren in Fachkreisen und in der Politik debattiert wird. Es geht um die Zukunft der Finanzierung und der rechtlichen Sonderstellung der Kirchen. Das Kirchenoberhaupt hatte am Sonntagnachmittag im Konzerthaus die katholische Kirche ermahnt, nicht auf weltliche Privilegien zu setzen.

Zwar ging der Papst nicht ausdrücklich auf die Forderungen von Politikern und Juristen nach einer Abschaffung von "Dotationen" und grundlegenden Änderungen bei Kirchensteuern und Staatskirchenrecht ein. Er betonte jedoch, frühere Epochen der Säkularisierung, etwa die Enteignung von Kirchengütern und die Streichung von Privilegien, seien eine Hilfe für die Kirche gewesen, weil sie zu ihrer "Reinigung" und zur Reform beigetragen hätten.

Jetzt wird darüber spekuliert, ob der Papst sich indirekt zur deutschen Debatte geäußert hat. Das meint beispielsweise die spanische Zeitung "La Razon": "In die Praxis umgesetzt, werden diese Ideen eine tiefgreifende Reform der Kirchenorganisation bewirken", heißt es in einem Kommentar.

Die deutschen Bischöfe sehen indes keinen konkreten Zusammenhang zwischen den Papstäußerungen und der deutschen Debatte. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, widersprach der Einschätzung, der Papst habe sich für eine Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen. Es gehe Benedikt XVI. vielmehr darum, dass sich die Kirche nicht mit dem Aufrechterhalten von Strukturen begnügen dürfe, sagte er.

Kirchenkritiker dürften die Papstworte indessen mit Interesse registrieren. Einzelne Politiker der Linken, SPD, FDP und Grünen, die Piratenpartei sowie ein "Koordinierungsrat säkularer Organisationen in Deutschland" (KORSO) fordern die Abschaffung von "Privilegien" und Staatsleistungen für die Kirchen. Sie zielen damit vor allem auf die Ausgleichszahlungen an die Kirchen, die über die Weimarer Verfassung Eingang ins Grundgesetz gefunden haben. Dabei handelt es sich unter anderem um Dotationen, die im Zuge der napoleonischen Eroberungen nach der Säkularisation von 1803 als Entschädigung ausgehandelt wurden. Damals wurden Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite durch Kirchengüter auf der rechten Rheinseite entschädigt, die der Kirche weggenommen wurden. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen materielle Leistungen zu gewähren. Insgesamt machen diese bis heute fortgesetzten Schadensersatz-Zahlungen rund 455 Millionen Euro pro Jahr aus. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob dies nach mehr als 200 Jahren notwendig und sinnvoll sei.