Mit der Reform werden Ein-Euro-Jobs praktisch abgeschafft

Berlin. Nach kontroverser Debatte hat der Bundestag am Freitag in Berlin Reformen in der Arbeitsförderung beschlossen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, das Gesetz bedeute eine notwendige Akzentverschiebung in der Arbeitsmarktpolitik, die zur rechten Zeit komme. Die Arbeitslosigkeit sei stark gesunken. Deshalb werde die Arbeitsförderung gestrafft und neu ausgerichtet. Mit weniger als drei Millionen Arbeitslosen habe Deutschland derzeit eine "Rekordbeschäftigung", sagte von der Leyen. Es gehe nicht mehr darum, eine große Menge an Förderprogrammen zu haben, sondern um mehr Zielgenauigkeit. Deshalb würden etwa die Ein-Euro-Jobs künftig nicht mehr pauschal, sondern nur noch gezielt vermittelt.

Mit der Reform werden die Ein-Euro-Jobs als Massenförderung praktisch abgeschafft. Zugleich werden die Zuwendungen für die Träger der Maßnahmen auf Pauschalen von 150 Euro pro Arbeitslosen monatlich gekürzt. Viele Verbände sehen keine Möglichkeit mehr, Langzeitarbeitslose mit großen Problemen zu betreuen. Mit den Neuregelungen wird auch der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt und im Volumen 2012 um mehr als die Hälfte und ab 2013 um drei Viertel gekürzt. Bisher wird der Zuschuss an jeden Arbeitslosen gezahlt, der sich selbstständig machen will, sofern sein Vorhaben Erfolg verspricht.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil hielt von der Leyen vor, sie liefere keine Reform, sondern setze die Sparbeschlüsse der Bundesregierung um. In den kommenden vier Jahren werde die Arbeitsförderung um 40 Milliarden Euro gekürzt.

Der Bundestag beriet zudem erstmals über das Gesetz gegen den Landärztemangel. Das Regelwerk solle jungen Medizinern eine verlässliche Perspektive geben, eine Praxis in der Fläche zu eröffnen, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): "Wir wollen, dass der Landarzt für die Menschen nicht nur in einer idyllischen Vorabendserie kommt." Die Opposition befürchtet dagegen steigende Kosten für Versicherte, ohne dass gleichzeitig die Versorgung der Patienten besser wird. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass für Landärzte die üblichen Honorardeckel aufgehoben werden, wenn die Ärzte sehr viele Leistungen bei den Kassen abrechnen. Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 200 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung.