Finanzminister reklamiert Kompetenz bei Euro-Rettung für sich

Berlin. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition streitet zunehmend verbissen über den Kampf gegen die Schuldenkrise und über eine mögliche Insolvenz Griechenlands. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach dem Vizekanzler und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) indirekt das Recht ab, in der Euro-Krise für die Regierung zu sprechen. "Innerhalb der Richtlinien der Bundeskanzlerin ist der Finanzminister für den Euro zuständig", sagte Schäuble "Bild am Sonntag".

Rösler hatte eine Insolvenz Griechenlands ins Spiel gebracht und damit den Unmut von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Schäuble auf sich gezogen. Schäuble forderte Rösler auf, sich zurückzuhalten: "Denkverbote sind zutiefst freiheitswidrig. Aber das Gegenteil von Denkverboten sind nicht unbedingt Redegebote." Schäuble betonte zudem: "Zuständig für die Finanzpolitik ist innerhalb der Bundesregierung der Finanzminister."

CSU-Chef Horst Seehofer unterstützte Rösler im "Spiegel": Wenn Griechenland nicht die Bedingungen für die Hilfszahlungen erfülle, "muss auch ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone denkbar sein", sagte Seehofer. Der FDP-Landeschef in Hessen, Jörg-Uwe Hahn, ging im Gegenzug Merkel an. "Das Führungsproblem liegt bei der Union und heißt Angela Merkel", sagte er dem "Focus". Im selben Magazin warf Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) Rösler Populismus vor und ergänzte: "Ich frage mich, wie viel weiter ist denn die FDP politisch von einer Insolvenz entfernt als Griechenland?"

Bei einem Bruch der schwarz-gelben Regierungskoalition steht die SPD nach Worten von Parteichef Sigmar Gabriel nicht als Ersatzpartner für eine Große Koalition zur Verfügung. "Wenn diese Regierung nicht mehr handlungsfähig ist, dann muss sie sich ein neues Mandat der Menschen beschaffen." Und das gehe nur über eine Neuwahl des Bundestags, sagte Gabriel der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

SPD und Grüne drohten außerdem mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Wahlrechts, das vom Bundesverfassungsgericht wegen seiner Bestimmungen zu den Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt worden war. Laut Karlsruhe hätte es bis Mitte dieses Jahres reformiert werden müssen. Das hat die Regierung bislang versäumt. Daraus könnte folgen, dass nach heutiger Rechtslage eine vorgezogene Neuwahl ungültig sein könnte.