Karlsruhe. Der Landtag von Schleswig-Holstein ist mit einer Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das oberste deutsche Gericht wies am Freitag eine Anklage des Landesparlaments als unzulässig ab. Ein Landtag sei nicht antragsberechtigt, hieß es zur Begründung. Eine solche Klage könne ausschließlich die Bundesregierung oder eine Landesregierung einreichen (Az.: 2 BvG 1/10).