Karlsruhe. Paare müssen sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin die Elternzeit teilen, wenn sie 14 Monate Elterngeld erhalten wollen. In einem gestern veröffentlichten Beschluss lehnten die Karlsruher Richter eine Überprüfung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ab. Ein Normenkontrollantrag des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wurde als unzulässig verworfen (AZ: 1 BvL 15/11).