Kassel. Fast fünf Jahre lang hatten die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin aus Leipzig in allen Instanzen gekämpft. Doch erst jetzt vor dem Bundessozialgericht in Kassel konnten sie sich freuen: Sie dürfen die Geldgeschenke ihrer Oma behalten. 2006 hatte die Großmutter ihren Enkeln Lhiemai (damals 15), Geraldine (13), und Leon (6) insgesamt 570 Euro überwiesen - als Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke. Als das Jobcenter davon erfuhr, verlangte es einen Teil der Hartz-IV-Leistungen zurück. Laut Bundessozialgericht machte die Behörde dabei aber viele formale Fehler (Az.: B 14 AS 74/10 R). Deshalb zog das Jobcenter jetzt seine Forderung zurück. Inzwischen wurde das Gesetz geändert: Zu Anlässen wie Konfirmation dürfen Kinder in Hartz-IV-Familien bis zu 3100 Euro geschenkt bekommen.