Karlsruhe. Die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Angestellte des öffentlichen Dienstes war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Damit blieb die Verfassungsbeschwerde eines Rentners erfolglos (Az.: 1 BvR 2624/05).