Berlin. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedete das deutsche Parlament das größte Sicherheitspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber ließ sich bei den Beratungen nicht viel Zeit. Schon einen Tag nach den Anschlägen verkündete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einer Regierungserklärung: "Wir müssen nun rasch noch wirksamere Maßnahmen ergreifen, um dem Terrorismus weltweit den Nährboden zu entziehen."

Tatsächlich beschloss der Bundestag nur drei Monate, nachdem die Flugzeuge in das World Trade Center in New York geflogen waren, Dutzende Gesetzesänderungen. Die Sicherheitsbehörden bekamen deutlich mehr Befugnisse. Unter anderem wurde ihnen weitreichender Zugriff auf Post-, Bank-, Luftverkehrs- und Telekommunikationsdaten gewährt. Herzstück des Pakets war das "Terrorismusbekämpfungsgesetz", mit dem allein 23 Gesetze und Verordnungen geändert wurden.

Gestern beschloss die Bundesregierung eine Verlängerung der Gesetze. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Nachrichtendienste über mutmaßliche Extremisten und Terroristen verlangen können. Neu ist, dass diese Abfragen über zentrale Stellen erfolgen können und damit erleichtert werden.

Finanzen: Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Damit soll herausgefunden werden, ob Verdächtige beispielsweise islamistische Terroristen finanziell unterstützen oder ihr Konto leer räumen, um sich auf den Weg ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet zu machen.

Reisen: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Namen, Anschriften und gebuchte Flüge preiszugeben. So wollen die Nachrichtendienste erfahren, wenn Verdächtige Deutschland verlassen oder hier einreisen.

Telefon und Internet: Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen. Wer hat wie oft mit wem telefoniert?

Handy: Hier geht es um technische Mittel ("IMSI-Catcher"), um die Identität und den Standort eines Handys zu erfahren.

Ausländer: Erfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie von sich aus den Verfassungsschutz informieren.

Sicherheitsüberprüfung: Menschen, die an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen oder großen Industrieanlagen arbeiten, müssen sich einer Prüfung unterziehen.