Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lässt mit ihren Plänen zur Sicherungsverwahrung noch auf sich warten

Berlin. Aus den Bundesländern gibt es Kritik an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wegen eines fehlenden Konzepts zur Sicherungsverwahrung. "Spätestens heute hätte das auf den Tisch gemusst", sagte die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD), gestern in Magdeburg. "Unsere Zeitpläne platzen. Es ist unverantwortlich, dass der Bund auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung so viel Zeit verstreichen lässt." Etwas positiver bewertete das baden-württembergische Justizministerium die bisherigen Vorschläge Leutheusser-Schnarrenbergers. Sie seien "eine geeignete Diskussionsgrundlage", bedürften aber noch deutlicher Änderungen.

Vertreter der Länder waren gestern zum Gespräch mit dem Bundesministerium in Berlin zusammengekommen, um eine Reform der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter zu beraten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Mai 2011 die Ähnlichkeit von Haftstrafe und Sicherungsverwahrung gerügt und ein besseres Therapieangebot gefordert. Die Verfassungsrichter hatten der Politik bis 2013 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Die Bundesjustizministerin hatte daraufhin erste Eckpunkte zur Abstimmung an die Länder geschickt. In deren Zuständigkeit fällt der Strafvollzug.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sagte, man sei bei dem Treffen "in vielen Punkten zu Einigungen gekommen". Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundes und von fünf Ländern, solle nun Streitpunkte klären. Es gehe aber hauptsächlich um "Detailfragen". Vor Beginn der Verhandlungen hatte Stadler betont, dass er die bisherige Debatte um die Vorschläge von Leutheusser-Schnarrenberger "unangemessen" finde.

Aus den Ländern hatte es zunehmend Kritik gegeben. So hatte der Hamburger Justizstaatsrat Ralf Kleindiek (SPD) in einem Schreiben an die Bundesjustizministerin bemängelt, dass sie "in gravierender Weise die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung" vernachlässige. Auch aus Union und SPD war ihr vorgeworfen worden, mit einer möglichen Freilassung gefährlicher Straftäter die Sicherheit von Frauen und Kindern aufs Spiel zu setzen. Stadler verdeutlichte allerdings: Sein Haus setze nur die Vorgaben der Verfassungshüter eins zu eins um - "nicht mehr und nicht weniger".

Sollten die von den Richtern beanstandeten Regelungen hingegen nicht verändert werden, bestehe das Risiko, dass 2013 zahlreiche gefährliche Straftäter freigelassen werden müssten, sagte Stadler. Das könne niemand verantworten. Die Sicherungsverwahrung bleibe unverzichtbar.

Besprochen werden sollte auch der Umgang mit sogenannten Altfällen. Das sind zum Beispiel Sicherungsverwahrte, die sich noch in nachträglicher Sicherungsverwahrung befinden, obwohl diese inzwischen weitgehend abgeschafft wurde. Im Bundesjustizministerium hieß es, man arbeite an einer rechtlichen Regelung, die es ermöglichen würde, diese Straftäter weiterhin in Sicherungsverwahrung zu belassen, sofern sie psychisch gestört und sehr gefährlich sind.