Potsdam. Der ehemalige DDR-Spionagechef Markus Wolf hat seine Ehrenpension als "Kämpfer gegen den Faschismus" nach 1990 zu Recht verloren. Die Aberkennung der Zusatzleistung im Jahre 2003 war rechtmäßig, heißt es im gestrigen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Wolfs Tätigkeit habe gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen.